21. Juli 2016

Rotbunte Kuh (Quelle: LVN NRW)

Eine Milchquote kann sinnvoll sein! Eine Entgegnung auf die Ablehnung der Quote.

Von Professor Onno Poppinga (Holzhausen)

In einer ausführlichen Argumentation („Wiedereinführung der Milchquote kein sinnvolles Instrument der Agrarpolitik“ / Den Text der Agrarökonomie-Professor/innen finden Sie am Ende des Artikels.*) hat sich eine Gruppe von neun Professorinnen und Professoren der Agrarökonomie gegen eine Wiedereinführung der Milchquote ausgesprochen.
Nun entgegnet Prof. Dr. Onno Poppinga und erklärt weshalb aus seiner Sicht die Argumente seiner Kolleginnen und Kollegen nicht stichhaltig sind.

 

  1. Die Professoren/innen gehen von einem ungeeigneten theoretischen Ansatz aus. Durchgängig wird in der Stellungnahme mit marktökonomischen Begriffen argumentiert; zum Beispiel: „Eine Aushebelung des Marktes ist aber das falsche Instrument, um Landwirten zu helfen.“ Die Verwendung einer marktökonomischen Begrifflichkeit ist aber bei der Analyse der Beziehungen zwischen Milcherzeugern und Molkereien vom Grundsatz her falsch, weil es sich dabei nicht um Markt- sondern lediglich um Lieferbeziehungen handelt. Alle grundlegenden Bedingungen für Märkte sind bei der Beziehung zwischen Milcherzeugern und Molkereien nicht vorhanden: Es stehen sich nicht Anbieter und Nachfrager gegenüber, die über Mengen, Preise und Qualitäten verhandeln und zwischen denen Waren ge- und verkauft werden. Rein äußerlich ist das schon daran sichtbar, dass die Landwirte als „Anbieter“ keine Rechnung über die gelieferte Milch schreiben, sondern die Molkereien – nach Verwandlung der Milch in Molkereiprodukte und Verkauf dieser Produkte – die von den Landwirten gelieferte Milch abrechnen („Milchgeldabrechnung“ steht denn auch über der Mitteilung, die die Landwirte von der Molkerei erhalten). Das Fehlen jeglicher Marktbeziehungen zwischen Milcherzeugern und Molkereien hat auch Folgewirkungen für den Verkauf der Milchprodukte durch die Molkereien: Weil die Abnehmer (vor allem Lebensmitteleinzelhandel und Großhandel) natürlich Kenntnis davon haben, dass die Molkereien die Milch nur „abrechnen“, sie aber nicht gekauft haben, haben die Molkereien eine extrem schwache Verhandlungsposition. Während bei tatsächlichen Märkten alle Marktpartner davon ausgehen müssen, dass jeder Beteiligte sein wirtschaftliches Agieren von der vorgegebenen Kostenstruktur seines Unternehmens abhängig machen muss, ist das bei den Molkereien nicht der Fall. Während bei tatsächlichen Märkten die Marktpartner lediglich „Spielräume“ für ihr Handeln haben, die durch ihre Kostenstruktur begrenzt sind, können die Molkereien jeden Preisdruck ihrer Abnehmer an die Milcherzeuger weiterreichen.
  2. Im Gegensatz zur Argumentation der Agrarökonomie-Professoren/innen handelt es sich bei den Forderungen, die gesetzlichen Grundlagen für die Beziehung zwischen Milcherzeugern und Molkereien in der Weise zu ändern, dass die Milcherzeuger sich zu Erzeugergemeinschaften zusammenschließen und dadurch mit den Molkereien über Menge und Preise der Milch verhandeln können, nicht um eine „Aushebelung des Marktes“, sondern um die erstmalige Herstellung eines Marktes. Auch ist es sachlich falsch, derartige Zusammenschlüsse von Milcherzeugern als „wettbewerbsrechtlich unzulässig“ zu bezeichnen: Das Wettbewerbsrecht ist kein unveränderliches Regelwerk, sondern kann (und wird) an spezifische Marktbedingungen angepasst. So hat die EU beispielsweise das Wettbewerbsrecht für die Krabbenfischer so geändert, dass jetzt alle nationalen Erzeugergemeinschaften durch eine EU-Erzeugergemeinschaft vertreten werden können (es gibt in der EU nur zwei Großabnehmer für Krabben). Die Erzeugergemeinschaften organisieren die gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen, indem sie Beschlüsse über Obergrenzen für die fischbaren Mengen an Krabben festlegt. Auch eine unmittelbar durch staatliche Institutionen erfolgte Festlegung von Mengen und/oder Preisen kann – wenn das Wettbewerbsrecht politisch entsprechend gestaltet worden ist – zulässig sein: Die Weinmarktordnung legt seit gut 15 Jahren beispielsweise fest, wie viel Weinmost ein Winzer pro Ar (bzw. pro Hektar) erzeugen bzw. verarbeiten darf. Das Energieeinspeisegesetz schreibt nach den bisherigen Regelungen den Energieunternehmen vor, zu welchen Preisen sie Strom aus erneuerbaren Energiequellen vergüten müssen (mit unterschiedlichen Höhen je nach Art der Stromerzeugung und nach der Leistung der Anlage). Bei dem in der Diskussion befindlichen veränderten EEG soll die Höhe der Vergütung über Ausschreibungen festgelegt werden, allerdings mit Preisaufschlägen je nach der Ungunst der Standorte für die Stromerzeugung.
  1. Als Gegeneinwand gegen die naheliegende Forderung, den Überschuss an Milch durch eine Reduzierung der Milchmenge aufzulösen, wird von den neun Professoren/innen dann noch die Aussage vorgebracht: „Eine Reduzierung der Fütterungsintensität ist tierphysiologisch umstritten, da hier tiergesundheitliche Probleme auftauchen können.“ Dieser Einwand ist zwar schon häufiger vorgebracht worden, es fehlt ihm aber an Stichhaltigkeit: Eine Reduzierung des Milchüberschusses ist auch schon möglich, ohne die Intensität der Füt-terung zu verändern. Allein durch den Ersatz der in der Kälberfütterung eingesetzten „Milch-austauscher“ durch Vollmilch käme es zu einer Reduzierung der an die Molkereien gelieferten Milch in einer Größenordnung von ca. 5 Prozent. Gleichzeitig würde – sachgemäßes Vorgehen der Umstellung vorausgesetzt – die Gesundheit der Kälber deutlich verbessert werden können. Im alltäglichen Betrieb der Milchviehhaltung kommt es immer wieder zu Veränderungen in der Futterzusammensetzung. Die Bauern kennen sich damit aus. Eine geringe Verminderung der für hohe Fütterungsintensität stehenden Futtermittel (Getreide, Soja, Mischfuttermittel u. a. m. ) und ihr Ersatz durch Grundfutter ist leicht zu bewerkstelligen. Sowohl die landwirtschaftliche Praxis als auch zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass eine derartige Umstellung ohne gesundheitliche Nachteile möglich ist.
  1. Die Aussagen der Agrarprofessor/innen zu den Auswirkungen des aktuellen Erzeuger-preisverfalls bei Milch sind nebulös und werden den wirtschaftlichen Problemen auf den Betrieben bei weitem nicht gerecht.
  • Wegen der verwendeten Begriffe: Wie können – angesichts der guten Datenlage über die Einkommensverhältnisse in landwirtschaftlichen Betrieben – neun Agrarprofessor/innen ihren Beitrag beginnen mit „Viele Landwirte können bei den derzeitigen Erzeugerpreisen von 24 Cent/kg nicht mehr kostendeckend Milch produzieren“. Wieso nur „viele“, wieso nicht genauer? Die Disziplin der Agrarökonomie hat sich mehrere Jahrzehnte intensiv mit der Ermittlung der wirtschaftlichen Lage landwirtschaftlicher Betriebe befasst (in den letzten zwei Jahrzehnten in Form der Vollkostenrechnung). Die Werte liegen vor. Warum wird dann unbestimmt von „viele“ geredet, statt die Daten konkret zu nennen? Beispielsweise ergab selbst die Vollkostenrechnung der Rinderspezialberatung Schleswig-Holstein für das Wirtschaftsjahr 2014/2015 sogar für die Gruppe der „25% erfolgreichsten Betriebe“ Milcherzeugungskosten von 39,6 Cent je Kg Milch, denen aber nur 34,68 Cent je Kg Milcherlöse gegenüberstanden. Bereits 2014/2015 bestand damit eine Unterdeckung der Kosten von 13 Prozent. Es nicht davon auszugehen, dass sich die Milcherzeugungskosten im Folgejahr stark gesenkt haben und die Unterdeckung hat damit bis heute drastisch zugenommen. Dabei ist Schleswig-Holstein das Land mit den niedrigsten Milcherzeugungskosten. An den Auswertungen im Rahmen der Vollkostenrechnung beteiligt sich immerhin rund ein Fünftel aller Milcherzeugungsbetriebe in Schleswig-Holstein (ca. 1.000 Betriebe). Sie gehören mit einem Durchschnitt von immerhin 129 Kühen zudem zu den eher größeren Milchviehbetrieben. Was bedeuten 24 Cent pro Kilogramm Milch also für die Milcherzeugungsstrukturen beispielsweise in diesem Bundesland? Dazu fehlen die Antworten.
  • Der Hinweis, dass die Kosten der Milcherzeugung zwischen Ländern, Regionen und Betrieben unterschiedlich hoch sind, ist so trivial wie für die Erklärung der aktuell extremen Milcherzeugerpreiskrise unbedeutend. Die Milchüberschüsse sind nicht entstanden, weil die kostengünstigen Regionen und Betriebe ihre Kostenvorteile ausgebaut hätten, sondern weil es seit Jahren die durchgängige Propaganda gibt, durch Ausdehnung der Milcherzeugung und Absatz der Milchprodukte auf den Weltmärkten ließen sich die Gewinne der Milcher-zeugungsbetriebe deutlich steigern. An dieser Propaganda haben nicht nur Vertreter der Molkereiwirtschaft und des Deutschen Bauernverbandes, sondern auch Professor/innen der Agrarökonomie einen bedeutenden Anteil. Hinzu kommt für Deutschland, dass das Ausmaß der Aufstockung der Kuhbestände und der komplette Neubau von Großställen nur möglich war durch die staatliche Förderung dieser Maßnahmen; insbesondere durch die einzelbetriebliche Investitionsförderung von Milcherzeugungsbetrieben und Molkereien. Zwar wurden in vielen Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Beirats des Landwirtschaftsministeriums diese Vergabe von nicht rückzahlbaren Beihilfen („verlorene Zuschüsse“) auf der grundsätzlichen Ebene als „nicht systemkonform“ kritisiert, im konkreten Zusammenhang dann aber doch immer wieder gerechtfertigt. Sowohl die staatliche Agrarpolitik als auch die Disziplin der Agrarökonomen trägt eine große Mitverantwortung für den jetzigen extremen Verfall der Milcherzeugerpreise.
  • Der Hinweis, dass „die Milcherzeuger in Phasen hoher Milchpreise (z. B. mehr als 40 Cent /kg in 2013/2014) die Möglichkeit (hatten) finanzielle Reserven aufzubauen“, ist sachlich nicht korrekt. Es gab nur 6 Monate, in denen im Durchschnitt für konventionelle Milch „mehr als 40 Cent/kg“ abgerechnet wurden (Oktober 2013 bis März 2014). Diesen 6 Monaten mit Milcherzeugerpreisen über 40 Cent/kg steht aber ein bis heute (Juni 2016) anhaltender Milchpreisverfall gegenüber, der schon im Oktober 2014 die 35 Cent/kg unterschritt. Hinzu kommt, dass die Verluste der ersten Milcherzeugerpreiskrise 2009 und der folgenden „kleinen Krise“ 2012 von vielen Betrieben noch keineswegs überwunden waren.
  • Schließlich ist der Hinweis, dass bei einer „kurzfristigen Betrachtung zunächst nur die variablen Produktionskosten durch die Milcherlöse gedeckt werden“ müssen so ungenau wie oberflächlich: Was heißt konkret „kurzfristig“ angesichts eines Milcherzeugerpreisverfalls, der schon deutlich länger dauert als eineinhalb Jahre? Auch die in der Aussage von der Verschiebbarkeit der variablen Produktionskosten enthaltene Annahme, die Bauern könnten ja „kurzfristig“ den „Gürtel enger schnallen“, verkennt die Gegebenheiten: Für angestellte Mitarbeiter gehe das schon mal gar nicht (außer, es werden Entlassungen vorgenommen) und auch bei Haushaltsaufwendungen der selbständigen Landwirte ist eine großer Teil der Ausgaben “fix“: Lebensmittel, Krankenkassenbeiträge und andere persönliche Versicherungen, die Kosten für die Ausbildung der Kinder u.v.a.m. sind nicht „verschiebbar“.
Milchkuh (Quelle: LVN NRW)
  1. Während bezüglich der durch den Verfall der Milcherzeugerpreise ausgelösten schweren Einkommenskrise bei den Milchviehbetrieben (überdurchschnittlich viele Betriebe haben schon aufgeben müssen; viele müssen sich mit dem Schritt auseinandersetzen; es mehren sich Berichte von Selbsttötungen) den Agrarprofessor/innen nichts weiter einfällt, als dass die „sozialen Härtefälle durch die Instrumente der Sozialpolitik abgefedert werden“ müssen, argumentieren sie gegenüber der Forderung, den Überfluss an Milch durch eine Verringerung der Produktion zu beseitigen, auf einmal „moralisch“: „Ganz unabhängig davon, dass es unsinnig ist, Lebensmittel künstlich zu verknappen … .“ Gegenfrage: Welchen Sinn soll es denn machen, Lebensmittel zu erzeugen, für die es keinen Markt gibt und wo staatliche Gelder für Lagerhaltung, Liquiditätshilfen u.a.m. aufgebracht werden müssen?
  2. Zuzustimmen ist dann allerdings der Aussage, dass die „derzeit in den Medien geführte Diskussion zur angespannten Lage auf dem Milchmarkt … über die Suche nach kurzfristigen Problemlösungen hinausgeht.“ Allerdings trägt die Argumentation der 9 Professor/innen wahrlich nicht zu einer zukunftsfähigen Lösung bei. Ihr Vorschlag bedeutet im Kern, die Industrialisierung der Milchviehhaltung weiter voranzutreiben; nur wo sich Nischenmärkte entwickeln und wo spezielle „Umweltleistungen“ verlangt werden, sollen über Förderung von Sommerweidehaltung der Kühe, Grünlandmilch, Heumilch u. a. m. Direktzahlungen an Landwirte gewährt werden. Stattdessen ist davon auszugehen, dass die Fortsetzung der Industrialisierung keines der bisherigen Probleme lösen wird:
  • die Milchviehbetriebe bleiben weiterhin einflusslose Lieferanten;
  • die Kühe müssen in einem noch stärkeren Umfang als bisher schon ihr Leben ganzjährig in den (aus Kostengründen überbelegten) Ställen fristen;
  • die weitere Leistungssteigerung macht die Milchviehhaltung immer stärker zum Nahrungskonkurrenten der Menschen;
  • durch die Verdichtung der Zahl der Kühe in Großställen nehmen sowohl die Probleme mit einem Übermaß an Düngerstoffen als auch mit den klimaschädlichen Gasen zu;
  • die Zunahme der Stallhaltung im Verein mit hohen Anteilen von Getreide und Silomais in der Fütterung vermindert den Anteil wichtiger Inhaltsstoffe in der Milch (z. B. omega-3-Fettsäuren) und
  • verschlechtert die Möglichkeiten für die Herstellung von Qualitätsmilchprodukten.
Prof. Dr. Onno Poppinga

Prof. Dr. Onno Poppinga stammt aus Ostfriesland und promovierte 1973 an der Universität Hohenheim. 1975 wurde er an den Fachbereich für Ökologische Agrarwissenschaften an die Universität Kassel berufen. Er ist Mitbegründer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Seit seiner Emeritierung 2009 beteiligt er sich weiterhin an Forschungsprojekten und Schriften.

*Anlage Pressemitteilung

„Wiedereinführung der Milchquote kein sinnvolles Instrument der Agrarpolitik Agrarökonomen zur aktuellen Situation auf dem Milchmarkt in Deutschland“

der Agrarökonomie-Professor/innen

Brümmer, Cramon-Taubadel, Mußhoff, Qaim, Spiller, Theuvsen, Odening, Hüttel, Uehleke

Viele Landwirte können bei den derzeitigen Erzeugerpreisen von durchschnittlich ca. 24 Cent/kg nicht mehr kostendeckend Milch produzieren. Sie erwirtschaften Verluste und sehen ihre betriebliche Existenz gefährdet. Als wesentliche Ursache für den aktuellen Rückgang der Milchpreise werden neben einer Ausweitung des Angebots nach dem Wegfall der Milchquote vor allem der Rückgang der Auslandsnachfrage nach Molkereiprodukten gesehen. Vor diesem Hintergrund wird eine „Steuerung“ der Angebotsmenge im Sinne einer Begrenzung gefordert. Grundsätzlich bestehen drei Optionen, um das Überangebot an die Nachfrage anzupassen: Erstens, ein „Milchkartell“, bei dem sich Landwirte zusammenschließen und (ggf. gemeinsam mit den Molkereien) eine Reduzierung der Milchmenge vereinbaren. Dies würde die Verhandlungsmacht gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel (LEH) stärken. In eine ähnliche Richtung zielt auch der Vorschlag des Bundes Deutscher Milchviehhalter (BDM) einer freiwilligen Mengenreduzierung verbunden mit einer Entschädigung. Zweitens, eine staatlich kontrollierte Begrenzung der Milchmenge, also quasi eine Rückkehr zu dem 2015 ausgelaufenen Quotensystem. Drittens, eine wettbewerbsorientierte Anpassung, bei der diejenigen Produzenten mit den ungünstigsten Kostenstrukturen aus der Milchproduktion aussteigen. Wir argumentieren, dass die beiden erstgenannten Optionen ökonomisch wenig sinnvoll sind.

Ein Preiskartell, nichts anderes ist ein Zusammenschluss aller Anbieter auf einem Markt, mit dem Ziel, höhere Preise durchsetzen zu wollen, ist in einer Marktwirtschaft wettbewerbspolitisch problematisch und wettbewerbsrechtlich unzulässig. Unabhängig davon wird es schwer sein, ein Milchkartell durchzusetzen, denn die Kräfte des Marktes lassen sich nicht ohne weiteres aushebeln. Entscheidend ist, dass es Milcherzeuger gibt, die in der Lage sind, sehr kostengünstig zu produzieren und die kein Interesse daran haben, ihre Produktionsmengen zu begrenzen. Diese Milcherzeuger gibt es nicht nur in Deutschland, sondern auch in den Niederlanden, Dänemark, Großbritannien und anderen Ländern. Das Angebot dieser effizienten Milcherzeuger sorgt für einen Preisdruck und bildet einen Anreiz für Discounter, sich Milchprodukte dort zu beschaffen, wo sie am günstigsten sind. In einer globalisierten Wirtschaft kann ein Milchkartell keine stabile Lösung sein. Hinzu kommt, dass eine freiwillige Mengenreduzierung kurzfristig schwer zu realisieren ist: Eine Reduzierung der Fütterungsintensität ist tierphysiologisch umstritten, da hier tiergesundheitliche Probleme auftreten können.

Daher fordern einige Landwirte eine staatlich durchgesetzte Begrenzung der Milchmenge, mit anderen Worten, die Wiedereinführung einer staatlich administrierten Milchquote. Dies ist aus ökonomischer Sicht ebenfalls abzulehnen, weil Produktionsquotenverhindern, dass Preise als wichtige Signale für sich ändernde Knappheiten und damit für die zukünftigen Entscheidungen von Anbietern und Nachfragern funktionieren können. Ganz unabhängig davon, dass es unsinnig ist, Lebensmittel künstlich zu verknappen, stellt sich die Frage nach dem Niveau der Quote und des daraus resultierenden Milchpreises. Die oft zitierten 35 Cent als anzustrebender „fairer Preis“ sind mehr oder weniger willkürlich gewählt. Angesichts der hohen Kostenunterschiede zwischen den Produzenten würden bei einem solchen Preis effiziente Betriebe Mitnahmeeffekte erzielen, während weniger effiziente Betriebe immer noch kein ausreichendes Einkommen erwirtschaften würden. Eine Quote verhindert, dass Milch dort erzeugt wird, wo es am kostengünstigsten ist. Die EU Agrarpolitik hat diese leidvolle Erfahrung über 30 Jahre gemacht und sich konsequenterweise gegen den Fortbestand der Milchquote entschieden. Hinzu kommt, dass es schlicht keine Mehrheit für die Wiedereinführung der Milch-quote in der EU gibt und ein deutscher Alleingang aufgrund des freien Warenverkehrs innerhalb der EU wirkungslos wäre.

Der dritte Weg, eine marktwirtschaftliche Anpassung, impliziert, dass die am wenigsten wettbewerbsfähigen Betriebe aus der Milcherzeugung ausscheiden, wodurch das Angebot sinkt und die Preise tendenziell steigen. Soziale Härtefälle müssen hierbei durch Instrumente der Sozialpolitik abgefedert werden. Allerdings könnte es zu weiterreichenden Problemen kommen, nämlich dann, wenn bei anhaltend niedrigen Milchpreisen landwirtschaftliche Betriebe massenhaft in den finanziellen Ruin getrieben würden, darunter auch solche, die unter „normalen“ Marktbedingungen wettbewerbsfähig sind. Kritiker einer marktwirtschaftlichen Anpassung der Produktionsmenge argumentieren, diese Entwicklung könne irreversible Folgen für die durch die bäuerlichen Familienbetriebe geprägte Agrarstruktur sowie für das Landschaftsbild haben. Gegeneine solche Entwicklung sprechen folgende Punkte: Erstens kauft die EU derzeit Butter und Magermilchpulver, um ein weiteres Absinken der Preise zu verhindern. Zweitens haben die Milcherzeuger in Phasen hoher Milchpreise (z. B. mehr als 40 Cent/kg in 2013/14) die Möglichkeit, finanzielle Reserven aufzubauen und drittens trägt die auf dem jüngsten Milchgipfel zugesagte Liquiditätshilfe der Bundesregierung zumindest in bescheidenem Umfang dazu bei, finanzielle Engpässe zu überbrücken. Darüber hinaus müssen bei einer kurzfristigen Betrachtung zunächst nur die variablen Produktionskosten durch die Milcherlöse gedeckt werden. Problematisch ist die Situation allerdings für Betriebe, die in Erwartung hoher Milch-preise fremdfinanzierte Investitionen durchgeführt haben und nun die Kredite bedienen müssen. Eine naheliegende Lösung besteht darin, dass sich Landwirte und Banken zusammenfinden und gemeinsam Wege suchen, um finanzielle Engpässe zu überbrücken. An einer Insolvenz der Betriebe können auch die Banken kein Interesse haben, da eine Verwertung der Vermögensgegenstände oft schwierig und langwierig ist.

Milchviehstall (Quelle: LVN NRW)

Die derzeit in den Medien geführte Diskussion zur angespannten Lage auf dem Milchmarkt geht über die Suche nach kurzfristigen Problemlösungen hinaus. Sie hat vielmehr grundsätzlichen Charakter, denn sie betrifft folgende Fragen: Wer ist für die wirtschaftlichen Folgen von Investitions- und Produktionsentscheidungen verantwortlich und wer haftet für Risiken in einer Marktwirtschaft? Bedarf der Strukturwandel in einem Sektor staatlicher Steuerung, um die Erreichung gesellschaftlicher Ziele sicherzustellen? Soll es ein Leitbild für die Landwirtschaft in Deutschland geben und wenn ja, welches und warum? Unabhängig davon, wie die Antworten auf diese Fragen ausfallen, sollte die Wahl der Mittel und Instrumente zur Zielerreichung rational erfolgen. Wenn die Gesellschaft kleine, unter derzeitigen Markbedingungen nicht wettbewerbsfähige Landwirte fördern will, die in schwierigen Regionen wirtschaften, z. B. Mittelgebirge, Almlandwirtschaft oder reine Grünlandgebiete an der Küste, dann sollte das nicht indirekt durch Eingriffe in den Milchmarkt, sondern durch direkte Zulagen erfolgen. Aus guten Gründen hat die Europäische Union in den letzten 20 Jahren ihre Agrarsubventionen, die rund ein Drittel des Einkommens eines Landwirts ausmachen, von Preisstützungen auf sog. Direktzahlungen und Zulagen für spezielle Umwelt-und Klimaschutzleistungen umgestellt. Gleichermaßen gilt dieses Prinzip für Haltungsformen, die nicht unter allen Bedingungen rentabel sind, wie die Sommerweidehaltung von Milchkühen. So könnte die Weidehaltung einerseits als Umweltleistung staatlich deutlich höher honoriert werden und andererseits durch spezielle Programme von Molkereien und LEH über Preisaufschläge insgesamt besser entlohnt werden.

Fazit: Viele Verbraucherhaben eine hohe Sympathie für die Landwirtschaft und Verständnis für ihre wirtschaftlich schwierige Situation. Die öffentliche Resonanz auf die Demonstrationen der Milchbauern verdeutlicht dies.

Eine Aushebelung des Marktes ist aber das falsche Instrument, um Landwirten zu helfen, und Konsumenten sollten bei der Kaufentscheidung für kostengünstige Lebensmittel auch kein schlechtes Gewissen bekommen. Stattdessen sollten die wertvollen Leistungen, die die Landwirtschaft zum Erhalt der Umwelt und der Kulturlandschaft in Deutschland erbringt, direkt honoriert werden.

Autoren /Ansprechpartner:

I. Georg-August-Universität Göttingen

Department für Agrarökonomie und Rurale Entwicklung

Platz der Göttinger Sieben 5

37073 Göttingen

Prof. Dr. Bernhard Brümmer

Landwirtschaftliche Marktlehre

Tel.: +49 (0)551/39 4811,

bbruemm@gwdg.de

Prof. Dr. Stephan von Cramon-Taubadel

Agrarpolitik

Tel.: +49 (0)551/39-22872,

scramon@gwdg.de

Prof. Dr. Oliver Mußhoff

Landwirtschaftliche Betriebslehre

Tel.: +49 (0)551/39 4842,

oliver.musshoff@agr.uni-goettingen.de

Prof. Dr. Matin Qaim

Welternährungswirtschaft und Rurale Entwicklung

Tel.: +49 (0) 551 39-4806,

mqaim@uni-goettingen.de

Prof. Dr. Achim Spiller

Marketing für Lebensmittel und Agrarprodukte

Tel. +49 (0)551/39 22399,

a.spiller@agr.uni-goettingen.de

Prof. Dr. Ludwig Theuvsen

Betriebswirtschaftslehre des Agribusiness

Tel.: +49 (0)551/39 4851,

theuvsen@uni-goettingen.de

II. Humboldt-Universität zu Berlin

Department für Agrarökonomie

Philippstr. 13

10115 Berlin

Prof. Dr. Martin Odening

Allgemeine Betriebslehre des Landbaus

Tel.: +49 (0)30/2093 46842,

m.odening@agrar.hu-berlin.de

III. Universität Rostock

Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät

Justus-von-Liebig-Weg 2

18059 Rostock

Prof. Dr. Silke Hüttel

Reinhard Uehleke

Agrarökonomie Tel.: +49 (0)381/498 3260,

silke.huettel@uni-rostock.de