Buttermilch

16. Dezember 2015

Bleibt bei der Verbutterung von Sahne übrig. Sie ist angenehm säuerlich, fettarm (höchstens 1 % Fett) und lecithinreich. Das bei der Butterung zugesetzte Wasser darf nicht mehr als 10 % des anfallenden Gesamterzeugnisses ausmachen. Bei Verwendung von Magermilch bei der Butterung darf die zugesetzte Magermilch nicht mehr als 15 % des Gesamterzeugnisses ausmachen. Bei „reiner Buttermilch“ sind diese Zusätze nicht erlaubt.

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