Identitätskennzeichen

16. Dezember 2015

Das Identitätskennzeichen (früher Genusstauglichkeitskennzeichen genannt), ist ein EU-weit einheitliches Symbol auf Verpackungen von Lebensmitteln tierischer Herkunft und ist somit auf allen Verpackungen von Milchprodukten zu finden.

Alle Betriebe, die mit tierischen Lebensmitteln umgehen, müssen, bevor sie ihre Erzeugnisse auf den Markt bringen, von den Behörden geprüft und zugelassen sein. Erst dann dürfen diese zugelassenen Betriebe auf der Verpackung ein Identitätskennzeichen anbringen.

In Deutschland vergeben die jeweiligen Veterinärämter der Bundesländer das Kennzeichen. Die im Kennzeichen enthaltene Betriebsnummer wird daher auch Veterinärkontrollnummer genannt. Das Kennzeichen weist daraufhin, wo das Produkt zuletzt bearbeitet oder verpackt wurde.

Das Kennzeichen auf den Verpackungen der Milchprodukte enthält folgende vier Informationen:

  • Das Kürzel EG für Europäische Gemeinschaft bei deutschen Produkten. Je nach Herkunftsland werden andere Abkürzungen für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft verwendet.
  • Das Kürzel des Landes der letzten Verarbeitung bzw. Verpackung, z.B. DE für Deutschland.
  • Bei Milchprodukten das Kürzel des jeweiligen Bundeslandes, z.B. NI für Niedersachen und NRW für Nordrhein-Westfalen
  • Eine dreistellige Nummer, z.B. 999, die sogenannte Betriebsnummer der Molkerei.
  • Molkereien die neu hinzukommen, bekommen eine fünfstellige Nummer als Betriebsnummer
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