24. Juni 2016

Nachhaltige Wirtschaftsweise und Anbindehaltung

Im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsstaaten stehen Milchkühe in Deutschland auch heute noch in eher kleinen Ställen. Im Durchschnitt betreut ein Milchviehhalter 57 Kühe. Für das Jahr 2012 weist die Statistik gut 31 % aller Milchviehhalter mit weniger als 20 Kühen je Betrieb und 35 % der Milchviehhalter mit 20 bis 50 Kühen aus. Hier stehen etwa 28 % aller deutschen Kühe.

Hatten im Jahr 2010 noch 65 % aller milchviehhaltenden Betriebe ihre Kühe in ihren Ställen angebunden, wird diese Zahl im Rahmen des Strukturwandels heute wahrscheinlich auf gut 50 % reduziert sein.

Nachhaltigkeit ist der Leitgedanke, an dem die Weltgemeinschaft die Qualität moderner Entwicklungen und Innovationen messen möchte. In der klassischen Definition wird von einem Dreiklang der ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit gesprochen. Wie ist die Anbindehaltung von Milchkühen hier einzuordnen? Warum strebt der Bundesrat mit seiner Entscheidung vom 22. April 2016 „nur“ an, die ganzjährige Anbindehaltung zu verbieten, und auch hierfür eine 12-jährige Übergangsfrist vorzuschlagen?

Aus der Perspektive der ökologischen Nachhaltigkeit ist sicher zunächst die Frage der Tiergerechtheit zu diskutieren. Die vom Tierschutzgesetz grundsätzlich geforderte Bewegungsfreiheit einschließlich des ungehinderten Abliegens und Liegens wird in diesem Haltungssystem erheblich eingeschränkt, umgekehrt sind Schäden des Bewegungsapparates insbesondere in strohlosen Laufställen deutlich höher. Unter der Voraussetzung, dass beide Haltungsverfahren den baulichen Anforderungen der Umweltgerechtheit angepasst gebaut sind, ist an dieser Stelle der Auftrag der EU für die deutsche Rinderhaltung besonders anzusprechen, die Ammoniakemissionen bis zum Jahr 2030 erheblich zu reduzieren. Nach der Gülleausbringung sind die harnvernässten Böden der Rinderstallhaltung der wichtigste Emittent. Daher wird es in absehbarer Zeit eine Diskussion der Umweltfreundlichkeit des großen Laufflächenangebots zur Unterstützung des Tierwohls, vielleicht sogar der Außenklimaställe geben, da hier eine Filterung der austretenden Luft unmöglich ist. Da sehen sich die Anbindestallbesitzer im Vorteil.

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist allein die Weiternutzung alter Anbindeställe diskussionswürdig. Auch Laufstallneubauten für 50 bis 100 Kühen kosten nach aktuellen Zahlen des KTBL zwischen 9.000 und 15.000 Euro je Tierplatz. Das ist bei den absehbaren Milchpreisen kaum zu realisieren. Eine Perspektive könnte in Einzelfällen bestenfalls in einem Umbau des Anbindestalls zu einem Freßliegeboxenstall liegen. Der volkswirtschaftliche Aspekt des Erhalts von Anbindeställen ist sicher wesentlich von politischen Entscheidungen beeinflusst und solle hier nicht vertieft werden.

Unterschiedliche Aspekte gibt es bei der Betrachtung der sozialen Nachhaltigkeit. Die körperliche Belastung der Personen, die in Anbindeställen arbeiten, wird in der Literatur mit 120 % der Dauerbelastungsgrenze des Menschen beschrieben. Dies ist – gemeinsam mit der erheblichen Bewegungseinschränkung der Tiere – der entscheidende Grund, warum die Anbindehaltung keine Zukunftsperspektive haben darf. Für viele der noch bestehenden Anbindeställe gilt allerdings, dass sie einen häufig relevanten Beitrag zur Einkommenssicherung der Familien oder zumindest zur Bezahlung der Altgebäudekosten ihres Hofes stellen. So können – zu Lasten der Tiere und der Arbeitspersonen – kleine landwirtschaftliche Betriebe erhalten werden. Insofern ist die betriebswirtschaftliche Analyse hier eher der sozialen als der ökonomischen Nachhaltigkeit zuzuordnen. Und aufgrund der sozialen Nachhaltigkeit ist die Bundesratsentscheidung zum langfristigen Verbot allein der ganzjährigen Anbindehaltung von Milchkühen nachvollziehbar, auch wenn sie für die dort gehaltenen Tiere und die dort arbeitenden Menschen grundsätzlich nicht empfohlen werden darf.

Prof. Dr. Urban Hellmuth (FH Kiel)

Prof. Dr. Urban Hellmuth

Agrarwissenschaftler Prof. Dr. Urban Hellmuths wurde 1990 als Professor für Baukunde, Bauplanung und Verfahrenstechnik an den Fachbereich Agrarwirtschaft der Fachhochschule Kiel berufen. Er ist 2. Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Landtechnik und Bauwesen Schleswig-Holstein e.V. (ALB), Mitglied des Kuratoriums für Technik und Bauen in der Landwirtschaft e.V. (KTBL) und Mitglied der Max-Eyth-Gesellschaft im Verein Deutscher Ingenieure (VDI-MEG).